Neuerung bei der freiwilligen Zusatzversicherung der WGV

Seit dem Schuljahr 2019/2020 gilt:

Die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung an Schulen in Baden-Württemberg wird es künftig nicht mehr in der bisherigen Form geben. Sie wurde seit 1971 in Baden-Württemberg von den Versicherungen BGV und WGV angeboten.

 

Das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport hat den mit den beiden Versicherungen geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gekündigt.

 

Sie deckte ab einem Beitrag von einem Euro eine mögliche Lücke in der Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.

 

Leider sind immer noch nicht alle Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern ausreichend abgesichert, so dass alle Schulträger (im Wesentlichen Städte und Gemeinden) vor der Entscheidung standen, ob sie künftig die Versicherungen abschließen und die Kosten tragen.

 

Eine Vielzahl, aber bei weitem nicht alle Kommunen haben sich dafür entschieden, dass sie ab dem Schuljahr 2020/21 die Versicherung für alle Schülerinnen und Schüler an ihren Schulen übernehmen. So übernimmt auch die Stadt Gundelsheim für alle Schülerinnen und Schüler der Horneckschule die Kosten für die Versicherung.  

Die Schülerinnen und Schüler sind dadurch auch auf Klassen-/Studienfahrten, Praktika (BORS), Exkursionen etc. wie bisher versichert.

 

 

Horneckschule

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74831 Gundelsheim


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