Wenn Menschen zusammenleben, gemeinsam etwas unternehmen wollen, wenn sie ein bestimmtes Ziel haben, dann schaffen sie sich Regeln, in denen festgelegt wird, wie dieses Zusammenleben geordnet sein
soll.
Eine solche Regelung ist unsere Schul- und Hausordnung.
I. Unterrichtsbeginn
- Einheimische Schülerinnen und Schüler kommen frühestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule.
- Auswärtige Schülerinnen und Schüler begeben sich nach Ankunft der Busse unverzüglich auf direktem Weg zur Schule.
- Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler im Schulhof oder in der Eingangshalle auf.
- Alle Schülerinnen und Schüler betreten erst vor Beginn ihrer Unterrichtsstunde mit dem ersten Läuten das Schulgebäude.
- Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, verständigt der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Rektorat/Sekretariat oder den Lehrer der
Nachbarklasse.
II. Unterrichtsschluss
- Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Schulgebäude durch die Ausgänge zum Hof hin.
- Auswärtige Schülerinnen und Schüler gehen sofort auf direktem Weg zur Bushaltestelle an der Grundschule. Sie halten sich im dafür ausgewiesenen Bereich auf und warten hinter der Markierung, bis
der Bus zum Stillstand gekommen ist. Wenn die Türen geöffnet sind, steigen sie ohne zu drängeln ein.
- Einheimische Schülerinnen und Schüler verlassen gleich nach Unterrichtsschluss das Schulgelände, damit der Unterricht nicht gestört wird.
- In der Mittagspause ist das Gebäude der Realschule verschlossen. Ganztagesschülerinnen und -schüler oder Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht dürfen sich in der
Eingangshalle, dem SMV-Raum und dem Pausenhof aufhalten.
III. Pausen
- Die große Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. Bei Regenwetter können sich die Schülerinnen und Schüler in der
Eingangshalle der Realschule aufhalten.
- Die fünf Minuten zwischen den Unterrichtsstunden dienen der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Sollte ein Verlassen des Klassenraumes nötig sein, achten die Schülerinnen und Schüler auf die
pünktliche Rückkehr zum Unterricht.
- Während der großen Pause und während des Unterrichts in den Fachräumen oder der Sporthalle sind die Klassenzimmer verschlossen.
- Im Anschluss an die große Pause führen die eingeteilten Schülerinnen und Schüler den Hofdienst durch.
IV. Hohlstunden
In den Hohlstunden darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den ihnen zugewiesenen Räumen auf und erledigen ihre Aufgaben.
V. Sportunterricht
Vor dem Sportunterricht warten die Schülerinnen und Schüler im Umkleideraum in Sportkleidung auf die Lehrkraft. Der Innenraum der Sporthalle darf nur mit gereinigten, nicht abfärbenden Turn- oder
Sportschuhen betreten werden. Diese sind erst in den Umkleideräumen anzuziehen. (Vgl. die Benutzungsordnung für die Sporthalle Gundelsheim.) Nach dem Sportunterricht sollen sich die Schülerinnen und
Schüler umziehen!
VI. Unterrichtsversäumnisse
Jedes Fehlen im Unterricht muss von einem/einer Erziehungsberechtigten innerhalb von drei Tagen beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin schriftlich entschuldigt werden. Beurlaubungen sind von
einem/einer Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu beantragen.
Bei Krankheit: Am 1. Tag telefonisch oder durch Mitschülerinnen und Mitschüler, spätestens am 3. Tag erfolgt eine schriftliche Entschuldigung durch eine/einen Erziehungsberechtigten beim
Klassenlehrer/der Klassenlehrerin.
VII. Allgemeines
- Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass andere nicht gefährdet werden!
- Die Schulgebäude, die Unterrichtsräume und der Pausenhof sind sauber zu halten!
- Handys, MP3-Player oder ähnliches bleiben auf dem Schulgelände außerhalb der Mittagspause ausgeschaltet! Eine Benutzung der Geräte ist lediglich in der Mittagspause und beim Antritt des
Heimwegs außerhalb des Schulgebäudes erlaubt. In Ausnahmefällen informiert die Schülerin oder der Schüler die Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn. Bei Nichtbeachtung werden die Gegenstände von der
Lehrkraft bis zum Ende des Schultages einbehalten. Danach Rückgabe ohne Elternbenachrichtigung.
- Das Kaugummikauen und Spucken ist auf dem Schulgelände verboten!
- Der Konsum von Tabakwaren oder Ersatzstoffen ist untersagt!
- Die Schülerinnen und Schüler tragen entsprechend dem Leitbild der Schule angemessene Kleidung! Insbesondere das Tragen von Kleidung, die Werbung für Suchtmittel betreibt oder
sexistische/beleidigende Aufdrucke aufweist, ist untersagt.
Wie sollte man Schulbücher behandeln?
Jeder Schüler ist verpflichtet seine geliehenen schulbücher pfleglich zu behandeln und sie sauber, unbeschriftet, unbemalt und unbeschädigt zurückzugeben. Es empfiehlt
sich, die Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen, der vor der Rückgabe entfernt werden kann. Bitte jedoch keine selbstklebenden Umschläge verwenden.
Jedes Buch muss durchschnittlich fünfmal ausgeliehen werden, bevor es ersetzt werden kann. Bei gutem Zustand kann die Nutzung auch länger dauern.
Wann liegt ein Schaden vor?
Wird ein Buch nicht fristgerecht zurückgegeben oder ist es bei der Rückgabe beschädigt, muss der Nutzer den Schaden ersetzen.
Jedes Buch wird nach Rückgabe geprüft und der Schaden, je nach Beschädigung und Zeitwert, festgesetzt und vermerkt.
Danach wird das Buch wieder an nachfolgende Klassen weiterverliehen.
Nach Erhalt sind die Bücher umgehend auf Vollständigkeit, sowie Beschädigungen zu prüfen. Sollten Bücher fehlen oder beschädigt sein, ist dies beim Fachlehrer zu melden, damit später dafür keine
Zahlungen zu leisten sind.
Ansprechpartner Schulbuchverwaltung: Frau Fischer